Grundsätzlich
Was ist ein Fee Developer?
Ein Fee Developer nimmt im Auftrag die Rolle des Projektentwicklers ein. Er verdient an seinem
Honorar, nicht am Verkauf und nicht an der Bauleistung.
Was unterscheidet einen Fee Developer von einem Projektsteuerer?
Ein Projektsteuerer koordiniert und berichtet. Ein Fee Developer nimmt zusätzlich die Rolle des
Entwicklers ein, bereitet Finanzierung und Vertrieb vor und setzt die Entscheidungen des
Auftraggebers um. Darlehen und Wohnungen vermittelt er nicht.
Kaufen Sie notleidende Kredite oder Forderungen?
Nein. Wir arbeiten im Auftrag des Finanzierers, des Kreditnehmers oder beider und zeigen, was
eine Fortführung gegenüber einem Verkauf der Forderung bringt. Braucht ein Vorhaben einen neuen
Träger, kann ihn unsere Gruppe stellen. Das sagen wir, sobald es sich abzeichnet, und empfehlen
diesen Weg nicht selbst.
Vermitteln Sie Darlehen, Wohnungen oder Käufer?
Nein. Wir vermitteln weder Darlehen noch Wohnungen, Grundstücke oder Käufer und weisen keine
Vertragsgelegenheiten nach. Provisionen nehmen wir nicht.
Arbeiten Sie auch für Privatpersonen?
Nein. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Family Offices,
Eigentümergesellschaften, Finanzierer und Insolvenzverwalter. Private Hauseigentümer, die
modernisieren oder sanieren wollen, unterstützt byndl aus unserer Gruppe.
Kosten
Was kostet das erste Gespräch?
Nichts. Es dauert eine Stunde, am Telefon, per Video oder bei Ihnen vor Ort. Danach sagen wir
Ihnen, ob wir helfen können, auch wenn die Antwort nein ist.
Was kostet die Projektanalyse, und wie lange dauert sie?
18.000 bis 30.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, je nach Größe des Vorhabens und Lage der
Unterlagen, als Festpreis vor Beginn. Sachverständige, Kanzleien und Nebenkosten stehen
gesondert im Angebot. Die Analyse dauert vier bis acht Wochen.
Was kostet die Begleitung nach der Analyse?
Folgeaufträge vereinbaren wir als Pauschale oder Monatssatz, mit festem Leistungsbild und einer
Obergrenze. Jede Stufe ist einzeln beauftragt und einzeln beendbar.
Analyse und Bewertung
Was unterscheidet die Projektanalyse von einem Gutachten?
Ein Sanierungsgutachten allein bringt kein Projekt zu Ende. Wir ermitteln, ob und wie Ihr
Projekt fertig werden kann, und geben eine Empfehlung. Auf Wunsch erstellen wir die
wirtschaftliche Fortführungsprognose. Die insolvenzrechtliche Beurteilung erstellt eine Kanzlei,
die Sie direkt beauftragen. Beides lässt sich zu einem Gutachten zusammenführen, jeder Teil in
eigener Verantwortung. Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 erstellen wir nicht.
Wie bewerten Sie Baukosten, und welche Kalkulationsgrundlagen haben Sie?
Aus Verträgen und Abrechnungen, aus unseren Erfahrungswerten abgerechneter Vorhaben und, wo der
aktuelle Marktpreis zählt, aus Angeboten von Bauunternehmen und Einzelgewerken. Bei strittigen
Leistungen und besonderen Gewerken ziehen wir spezialisierte Kostenplaner oder Sachverständige
hinzu. Im Bericht steht bei jeder Zahl, woher sie kommt.
Können Sie DATEV-Unterlagen auswerten und bewerten?
Ja. Buchhaltungsdaten aus DATEV werten wir für das Vorhaben aus und bewerten wirtschaftlich, was
sie für Restkosten, Liquidität und Finanzierung bedeuten. Steuerliche Fragen klären
Steuerberater, die Sie direkt beauftragen.
Wer bewertet die rechtlichen Fragen?
Kanzleien, nicht wir. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit renommierten Kanzleien im
Gesellschafts-, Bau- und Insolvenzrecht sind Sie schnell handlungsfähig. Die Kanzlei beauftragen
Sie direkt, wir liefern ihr die wirtschaftlichen Grundlagen und sitzen mit am Tisch.
Wie erhalten Sie unsere Unterlagen?
Per Mail oder, auf Wunsch und nach Vereinbarung, über unsere eigenen DSGVO-konformen Up- und
Downloadserver. Die Verschwiegenheitsvereinbarung unterschreiben wir vor dem ersten Blick in
Ihre Unterlagen.
Was ist, wenn sich das Projekt nicht mehr retten lässt?
Auch dann können wir das Ergebnis oft verbessern. Ob Ihnen das ausreicht, entscheiden Sie.
Zuerst prüfen wir jeden Weg, das Vorhaben fortzuführen. Trägt keiner, rechnen wir Verwertung
oder Verkauf der Forderung. Die geordnete Abwicklung bleibt die letzte Möglichkeit. Auch sie
beherrschen wir, unser erstes Mandat als Berater war eine.
Zusammenarbeit
Wie schnell können Sie einsteigen?
Das erste Gespräch ist kurzfristig möglich. Eine erste Einschätzung erhalten Sie vor dem
Bericht, im Insolvenzverfahren richten wir sie nach den Fristen des Verfahrens.
Wer arbeitet an unserem Projekt?
Die beiden Geschäftsführer, Cesara Brück und René Warzecha, persönlich. Dazu kommen feste
Planungspartner und die Fachleute, die der Fall braucht. Ihre Ansprechpartner sind
ausschließlich die Geschäftsführer.
Was geschieht mit Erwerbern, die schon gezahlt haben?
Was Erwerber gezahlt haben, rechnen wir in jeden Weg ein. Die Ansprüche der Erwerber setzen wir
so an, wie die Kanzlei sie bewertet. Die Gespräche mit den Erwerbern bereiten wir vor.
Aufgaben
Übernehmen Sie auch die Geschäftsführung einer Projektgesellschaft?
Ja. Einer von uns beiden wird Geschäftsführer, auf Zeit und nur nach vorheriger Projektanalyse.
Bestellt wird er in der Regel von den Gesellschaftern, und wir übernehmen das Amt nur mit deren
Beschluss. Eine Geschäftsführerhaftpflicht für das Mandat ist Voraussetzung.
Übernehmen Sie auch Projekte ohne Krise?
Ja. Für Bauherren ohne eigene Entwicklungsabteilung sind wir die Entwicklungsabteilung auf Zeit,
vom Grundstück bis zur Übergabe. Das ist unser Tagesgeschäft. Verträge schließen Sie selbst, und
was Geld kostet oder bindet, geben Sie frei.
Standorte
Wo sind Sie tätig?
Bundesweit, mit Sitz in Berlin und einem Standort in Nordrhein-Westfalen. Unser Schwerpunkt
liegt in Berlin, Leipzig und Erfurt.
Haben Sie einen Standort in Nordrhein-Westfalen?
Ja. Neben unserem Sitz in Berlin haben wir einen Standort in Nordrhein-Westfalen.
Sind Sie in Nordrhein-Westfalen vernetzt?
Ja. Wir kommen aus Geschäftsführung und Projektleitung eines Projektentwicklers mit Standorten
in Köln und Berlin. Planungspartner, Sachverständige und Bauunternehmen ziehen wir dort wie
überall nach Erfordernis hinzu, Kanzleien nennen wir Ihnen.